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   LG Berlin, 29.04.2020 - 64 S 95/19   

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LG Berlin, 29.04.2020 - 64 S 95/19 (https://dejure.org/2020,8707)
LG Berlin, Entscheidung vom 29.04.2020 - 64 S 95/19 (https://dejure.org/2020,8707)
LG Berlin, Entscheidung vom 29. April 2020 - 64 S 95/19 (https://dejure.org/2020,8707)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 134 BGB, § 139 BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 398 BGB, § 556d Abs 1 BGB
    Durchsetzung der Mietpreisbremse als vergütungspflichtige Inkassodienstleistung

  • BRAK-Mitteilungen

    Verstoß eines Inkassodienstleisters gegen das RDG - Mietpreisbremse

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Durchsetzung der Mietpreisbremse ist keine Inkassodienstleistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Auftrag eines Mieters an eine Legal-Tech-Plattform, die Mietpreisbremse durchzusetzen, ist nach der gegenwärtigen Fassung des Rechtsdienstleistungsgesetzes keine vergütungspflichtige Inkassodienstleistung

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Auftrag an Legal-Tech-Plattform Mietpreisbremse durchzusetzen geht über vergütungspflichtige Inkassodienstleistung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes hinaus

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Auftrag eines Mieters an eine Legal-Tech-Plattform, die "Mietpreisbremse" durchzusetzen ...

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Auftrag eines Mieters an eine Legal-Tech-Plattform, die Mietpreisbremse durchzusetzen, ist nach der gegenwärtigen Fassung des Rechtsdienstleistungsgesetzes keine vergütungspflichtige Inkassodienstleistung

  • datev.de (Kurzinformation)

    Auftrag eines Mieters an Legal-Tech-Plattform, die Mietpreisbremse durchzusetzen, ist nach RDG keine vergütungspflichtige Inkassodienstleistung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Legal-Tech-Plattform darf "Mietpreisbremse" nicht für Mieter durchsetzen

  • junit.de (Kurzinformation)

    Wie weit darf eine Inkassodienstleistung gehen?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtliche Grenzen der Mieterhöhungsabwehr als "Inkassodienstleistung"! (IMR 2020, 390)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2020, 584
  • MMR 2021, 358
  • GE 2020, 672
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 27.11.2019 - VIII ZR 285/18

    Zur Vereinbarkeit der Tätigkeit des registrierten Inkassodienstleisters "Lexfox"

    Auszug aus LG Berlin, 29.04.2020 - 64 S 95/19
    Die Abtretung der gegen den Vermieter erhobenen Ansprüche bleibt davon jedoch gemäß § 139 BGB unberührt, sodass der Inkassodienstleister für die Klage auf Rückzahlung der überhöhten Miete aktiv legitimiert bleibt (entgegen BGH, Urteil vom 27. November 2019 - VIII ZR 285/18, NJW 2020, 208 ff. - "Mietright").

    Die Klägerin macht geltend, an ihrer Aktivlegitimation könne nach der Entscheidung des BGH vom 27.11.2019 - VIII ZR 285/18 - kein Zweifel mehr bestehen.

    21 a) Allerdings lassen sich ihr Geschäftsmodell und ihre Tätigkeit im hier zu beurteilenden Fall entgegen der "Mietright"-Entscheidung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Urteil vom 29.11.2019 - VIII ZR 285/18, NJW 2020, 208 ff. [juris]) nicht als Inkassodienstleistung im Sinne von § 2 Abs. 2 RDG begreifen.

  • LG Berlin, 12.12.2017 - 67 S 282/17

    Mietpreisbremse für Wohnraum: Berufungsbeschwer für ein Auskunftsverlangen des

    Auszug aus LG Berlin, 29.04.2020 - 64 S 95/19
    (Anschluss LG Berlin, Beschluss vom 12. Dezember 2017 - 67 S 282/17 , GE 2018, 196 f.) (Rn.18).

    Dazu müsste sich der Vermieter nach einer Rüge des Mieters zur preislichen Rechtfertigung der vereinbarten Miete auf die Ausnahmetatbestände der §§ 556 e und 556 f BGB berufen haben oder Anhaltspunkte dafür bestehen, dass er sich zukünftig darauf berufen wird (vgl. LG Berlin, Hinweisbeschluss vom 12.12.2017 - 67 S 282/17 , GE 2018, 196 [beck]).

  • LG Berlin, 29.01.2020 - 66 S 143/19
    Auszug aus LG Berlin, 29.04.2020 - 64 S 95/19
    Die Begründung der Berliner Mietenbegrenzungsverordnung wurde ordnungsgemäß, nämlich von amtlicher Stelle, rechtzeitig vor ihrem Inkrafttreten und für Interessenten auffindbar, veröffentlicht (Anschluss LG Berlin, Urteil vom 10. Oktober 2019 - 65 S 107/19 , NJW 2019, 3730 ff. und LG Berlin, Urteil vom 29. Januar 2020 - 66 S 143/19, WuM 2020, 152 ff.; entgegen LG Berlin, Urteil vom 10. Oktober 2019 - 67 S 80/19 , GE 2019, 1507 ff.).

    Die Kammer verweist ergänzend auf die Gründe des Urteils vom 29.01.2020 der Zivilkammer 66 des Landgerichts Berlin ( 66 S 143/19 , WuM 2020, 152 ff.) und macht sich diese zu eigen.

  • BGH, 15.04.2015 - VIII ZR 281/13

    Fristlose Kündigung des Vermieters wegen verweigerter Instandsetzungsarbeiten:

    Auszug aus LG Berlin, 29.04.2020 - 64 S 95/19
    Es mag zwar zutreffen, dass die von einer rechtlichen Fehlberatung ausgehenden Gefahren im Falle der Forderungsabwehr - abstrakt betrachtet - gravierender sind als im Falle des Forderungseinzugs (vgl. BGH, a. a. O., Rn. 219); denn für die Haftung des Schuldners, der über Umfang und Fälligkeit seiner Pflichten irrt, gilt ein viel strengerer Maßstab als für die Haftung desjenigen, der sich irrtümlich einer tatsächlich nicht bestehenden Forderung berühmt und diese durchzusetzen sucht (vgl. nur BGH, Urteil vom 15.04.2015 - VIII ZR 281/13, GE 2015, 853 ff., Rn. 24 ff. m. w. N. [juris]).
  • BVerfG, 18.07.2019 - 1 BvL 1/18

    Anträge gegen die Mietpreisbremse erfolglos

    Auszug aus LG Berlin, 29.04.2020 - 64 S 95/19
    Die Entscheidung war Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde, die nicht zur Entscheidung angenommen wurde (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 18.07.2019 - 1 BvL 1/18, GE 2019, 1097 ff. [beck]).
  • LG Berlin, 15.01.2019 - 15 O 60/18

    Geltendmachung und Durchsetzung der Rechte von Wohnraummietern durch einen

    Auszug aus LG Berlin, 29.04.2020 - 64 S 95/19
    Soweit die Klägerin vorträgt, sie erbringe überhaupt keine oder allenfalls nach § 5 RDG als Nebenleistungen zulässige Rechtsdienstleistungen, ist ihr zwar zuzugeben, dass gegen den zur Vertragsanbahnung und Prüfung der Erfolgsaussichten dienenden Mietpreisrechner, für sich genommen, keine Bedenken bestehen; wie der BGH in der "Mietright" - Entscheidung in Übereinstimmung mit der Zivilkammer 65 zutreffend ausgeführt hat, handelt es sich um ein softwarebasiertes, automatisiertes Berechnungssystem, das eine Subsumtion unter Rechtsvorschriften nicht zu leisten vermag, sondern lediglich die Anwendung des Mietspiegels erleichtert und bei der eigenständigen Abschätzung der ortsüblichen Miete Unterstützung bietet (vgl. BGH, a. a. O., Rn. 148; vgl. auch LG Berlin, Urteil vom 15.01.2019 - 15 O 60/18, Rn. 46 [juris]).
  • BGH, 15.03.2017 - VIII ZR 295/15

    Mieterhöhungsverlangen bei Wohnraummiete: Vornahme eines Stichtagszuschlags durch

    Auszug aus LG Berlin, 29.04.2020 - 64 S 95/19
    Bei einer Abweichung in dieser Größenordnung zwischen den Mietspiegeln 2017 und 2019 (2017: 9,40 EUR/m² zu 2019: 9,54 EUR/m²), ist eine lineare Interpolation, die zur Abbildung von erheblichen Mietpreisentwicklungen zwischen den veröffentlichten Mietspiegeln herangezogen wird (vgl. BGH, Urteil vom 15.03.2017 - VIII ZR 295/15, NJW 2017, 2679 [beck]), nicht angezeigt.
  • BVerfG, 20.02.2002 - 1 BvR 423/99

    Rechtsberatung durch Inkassounternehmen

    Auszug aus LG Berlin, 29.04.2020 - 64 S 95/19
    Die Kammer sieht sich bei dieser Würdigung in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, welches schon entschieden hat, dass die Erstreckung der Nichtigkeitsfolge des § 134 BGB auf das Abtretungsgeschäft selbst im Falle eines Verstoßes gegen das Verbot des Erbringens selbstständiger Rechtsdienstleistungen gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verstoßen kann (vgl. BVerfG - 1 BvR 423/99, Beschluss vom 20.02.2002, NJW 2002, 1190 ff., Rn. 41 [juris]).
  • BGH, 25.11.2015 - IV ZR 169/14

    Verzugsschaden: Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten bei Mandatierung des

    Auszug aus LG Berlin, 29.04.2020 - 64 S 95/19
    aa) Zwar befand sich die Beklagte mit Fristablauf am 08.03.2018 (vgl. Anlage K 4, Bl. 20, 21R d.A.) im Verzug, jedoch erfolgte die Beauftragung der Klägerin bereits vor Verzugseintritt (vgl. Anlage K 4 und K 1, Bl. 13 d.A.), weshalb der Schaden nicht kausal durch den Verzug entstanden ist (vgl. BGH, Urteil vom 25.11.2015 - IV ZR 169/14 [beck]).
  • LG Berlin, 20.06.2018 - 64 S 199/17

    Rechtmäßigkeit der Mietpreisbremse sowie der Berliner Mietenbegrenzungsverordnung

    Auszug aus LG Berlin, 29.04.2020 - 64 S 95/19
    26 3. Die Kammer hat bereits entschieden, dass die gesetzlichen Vorschriften über die "Mietpreisbremse" einschließlich der Berliner Mietenbegrenzungsverordnung wirksam sind (vgl. LG Berlin, Urteil vom 20.06.2018 - 64 S 199/17, GE 2018, 1386 ff. [juris]).
  • BVerfG, 27.09.2002 - 1 BvR 2251/01

    Anwendung von RBerG Art 1 § 1 Abs 1 auf die Ermittlung der tatsächlichen

  • LG Berlin, 10.10.2019 - 65 S 107/19

    Wohnraummiete in Berlin: Vereinbarkeit der Mietenbegrenzungsverordnung mit der

  • LG Berlin, 10.10.2019 - 67 S 80/19

    Wirksamkeit der Berliner Mietenbegrenzungsverordnung

  • LG Berlin, 22.10.2020 - 67 S 167/20

    Anspruchsgeltendmachung aus der Mietpreisbremse in Berlin: Nichtigkeit einer

    Auch der in der Entscheidung des VIII. Zivilsenates vom 27. November 2019 (VIII ZR 285/18, NJW 2020, 208, juris Tz. 218) und den Folgeentscheidungen offen zu Tage getretene und die erforderliche rechtliche Sachkunde des Inkassodienstleisters betreffende Wertungswiderspruch, beim Forderungseinzug bestünde die Gefahr einer rechtlichen Fehlberatung in deutlich geringerem Maße als bei der häufig lediglich spiegelbildlichen Abwehr von Ansprüchen, bedarf keiner Auflösung durch die Kammer (vgl. dazu LG Berlin, Urt. v. 29. April 2020 - 64 S 95/19, GE 2020, 672, juris Tz. 22; Remmertz, AnwBl Online 2020, 186, 189).

    Die Mieter der streitgegenständlichen Wohnung haben der Klägerin einen Auftrag erteilt, der auf die Abwehr von Forderungen gerichtet ist (vgl. LG Berlin, Urt. v. 29. April 2020 - 64 S 95/19, GE 2020, 672, juris Tz. 21; Aufgabe in LG Berlin, Urt. v. 9. September 2020 - 64 S 44/19, GE 2020, 1321, juris Tz. 4).

    ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht etwa vom Gesamtbetrag der insgesamt erfolgreich zurückgeforderten Mietzahlungen, sondern ausschließlich vom Jahresbetrag der durchzusetzenden Mietreduzierung abhängt (vgl. LG Berlin, Urt. v. 29. April 2020 - 64 S 95/19, GE 2020, 672, juris Tz. 21).

    Daran fehlt es aus den vorstehenden Erwägungen (vgl. LG Berlin, Urt. v. 29. April 2020 - 64 S 95/19, GE 2020, 672, juris Tz. 45).

  • BGH, 23.03.2022 - VIII ZR 133/20

    Rechtsschutzbedürfnis bei Leistungklagen: Fehlende Schutzwürdigkeit nur in

    Das Berufungsgericht (LG Berlin, Urteil vom 29. April 2020 - 64 S 95/19, ZMR 2020, 584) hat zur Begründung seiner Entscheidung - soweit für das Revisionsverfahren von Interesse - im Wesentlichen ausgeführt:.
  • BGH, 30.03.2022 - VIII ZR 256/21

    Wirksamkeit der Abtretung des Anspruchs eines Wohnungsmieters an einen

    Zu Unrecht stellt das Berufungsgericht darauf ab, unter den gegebenen Umständen falle die Rückforderung der überhöhten Miete wirtschaftlich nur unerheblich ins Gewicht, so dass die Tätigkeit der Klägerin im Wesentlichen auf die Abwehr von Ansprüchen gerichtet sei (ebenso zunächst LG Berlin, Urteil vom 29. April 2020 - 64 S 95/19, juris Rn. 21 ff. [teilweise aufgehoben durch Senatsurteil vom 23. März 2022 - VIII ZR 133/20, zur Veröffentlichung bestimmt]; später aufgegeben durch LG Berlin, Urteil vom 9. September 2020 - 64 S 44/19, juris Rn. 4).
  • BGH, 19.01.2022 - VIII ZR 123/21

    Beauftragung eines Inkassodienstleisters mit der Beitreibung einer Forderung

    Zu Unrecht stellt das Berufungsgericht darauf ab, unter den gegebenen Umständen falle die Rückforderung der überhöhten Miete wirtschaftlich nur unerheblich ins Gewicht, so dass die Tätigkeit der Klägerin im Wesentlichen auf die Abwehr von Ansprüchen gerichtet sei (ebenso zunächst LG Berlin, Urteil vom 29. April 2020 - 64 S 95/19, juris Rn. 21 ff. [beim Senat unter dem Aktenzeichen VIII ZR 133/20 im Revisionsverfahren anhängig]; aufgegeben durch LG Berlin, Urteil vom 9. September 2020 - 64 S 44/19, juris Rn. 4).
  • BGH, 27.05.2020 - VIII ZR 31/19

    Aktivlegitimation eines registrierten Inkassodienstleisters für Ansprüche aus

    b) Entgegen der von einer anderen Kammer des Berufungsgerichts in einem späteren Urteil vom 29. April 2020 (64 S 95/19, juris) - das bei dem Senat unter dem Aktenzeichen VIII ZR 133/20 im Revisionsverfahren anhängig ist - vertretenen Auffassung kann eine Überschreitung der Inkassodienstleistungsbefugnis der Klägerin nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 2 Abs. 2 Satz 1 RDG auch nicht mit der Argumentation angenommen werden, die Rückforderung einer von dem Mieter an den Vermieter unter Vorbehalt gezahlten überhöhten Miete könne nicht mehr als "eigenständige" Inkassodienstleistung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes bewertet werden, wenn der Auftrag des Mieters an die für ihn handelnde Klägerin darüber hinausgehend gelautet habe, für ihn die "Mietpreisbremse" bei der Vermieterin durchzusetzen und die im Wohnungsmietvertrag vereinbarte Miete auf das höchstzulässige Maß herabzusetzen.
  • BGH, 30.03.2022 - VIII ZR 121/21

    Wirksamkeit der Abtretung des Anspruchs eines Wohnungsmieters an einen

    Zu Unrecht stellt das Berufungsgericht darauf ab, unter den gegebenen Umständen falle die Rückforderung der überhöhten Miete wirtschaftlich nur unerheblich ins Gewicht, so dass die Tätigkeit der Klägerin im Wesentlichen auf die Abwehr von Ansprüchen gerichtet sei (ebenso zunächst LG Berlin, Urteil vom 29. April 2020 - 64 S 95/19, juris Rn. 21 ff. [teilweise aufgehoben durch Senatsurteil vom 23. März 2022 - VIII ZR 133/20, zur Veröffentlichung bestimmt]; später aufgegeben durch LG Berlin, Urteil vom 9. September 2020 - 64 S 44/19, juris Rn. 4).
  • LG Berlin, 26.04.2021 - 67 S 144/19

    Inkassodienstleistung: Aktivlegitimation des Dienstleisters und Wirksamkeit der

    Die Mieter der streitgegenständlichen Wohnung haben der Klägerin einen Auftrag erteilt, der auf die Abwehr von Forderungen gerichtet ist (vgl. Kammer, a.a.O., Tz. 30; LG Berlin, Urt. v. 29. April 2020 - 64 S 95/19 , GE 2020, 672, juris Tz. 21 ; Aufgabe in LG Berlin, Urt. v. 9. September 2020 - 64 S 44/19 , GE 2020, 1321, juris Tz. 4).

    ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht etwa vom Gesamtbetrag der insgesamt erfolgreich zurückgeforderten Mietzahlungen, sondern ausschließlich vom Jahresbetrag der durchzusetzenden Mietreduzierung abhängt (vgl. LG Berlin, Urt. v. 29. April 2020 - 64 S 95/19 , GE 2020, 672, juris Tz. 21 ).

    Daran fehlt es aus den vorstehenden Erwägungen (vgl. Kammer, a.a.O., Tz. 38; LG Berlin, Urt. v. 29. April 2020 - 64 S 95/19 , GE 2020, 672, juris Tz. 45 ).

  • BGH, 18.05.2022 - VIII ZR 9/22

    Aktivlegitimation eines registrierten Inkassodienstleisters zur Verfolgung der

    Zu Unrecht stellt das Berufungsgericht darauf ab, unter den gegebenen Umständen falle die Rückforderung der überhöhten Miete wirtschaftlich nur unerheblich ins Gewicht, so dass die Tätigkeit der Klägerin im Wesentlichen auf die Abwehr von Ansprüchen gerichtet sei (ebenso zunächst LG Berlin, Urteil vom 29. April 2020 - 64 S 95/19, juris Rn. 21 ff. [teilweise aufgehoben durch Senatsurteil vom 23. März 2022 - VIII ZR 133/20, juris]; später aufgegeben durch LG Berlin, Urteil vom 9. September 2020 - 64 S 44/19, juris Rn. 4).
  • BGH, 30.03.2022 - VIII ZR 283/21

    Wirksamkeit der Abtretung des Anspruchs eines Wohnungsmieters an einen

    Zu Unrecht stellt das Berufungsgericht darauf ab, unter den gegebenen Umständen falle die Rückforderung der überhöhten Miete wirtschaftlich nur unerheblich ins Gewicht, so dass die Tätigkeit der Klägerin im Wesentlichen auf die Abwehr von Ansprüchen gerichtet sei (ebenso zunächst LG Berlin, Urteil vom 29. April 2020 - 64 S 95/19, juris Rn. 21 ff. [teilweise aufgehoben durch Senatsurteil vom 23. März 2022 - VIII ZR 133/20, zur Veröffentlichung bestimmt]; später aufgegeben durch LG Berlin, Urteil vom 9. September 2020 - 64 S 44/19, juris Rn. 4).
  • BGH, 19.01.2022 - VIII ZR 122/21

    Wirksamkeit der Abtretung des Anspruchs eines Wohnungsmieters an einen

    Zu Unrecht stellt das Berufungsgericht darauf ab, unter den gegebenen Umständen falle die Rückforderung der überhöhten Miete wirtschaftlich nur unerheblich ins Gewicht, so dass die Tätigkeit der Klägerin im Wesentlichen auf die Abwehr von Ansprüchen gerichtet sei (ebenso zunächst LG Berlin, Urteil vom 29. April 2020 - 64 S 95/19, juris Rn. 21 ff. [beim Senat unter dem Aktenzeichen VIII ZR 133/20 im Revisionsverfahren anhängig]; aufgegeben durch LG Berlin, Urteil vom 9. September 2020 - 64 S 44/19, juris Rn. 4).
  • LG Berlin, 09.09.2020 - 64 S 44/19

    Mietrechtsstreit zur Rückforderung überzahlter Mieter nach der Berliner

  • BGH, 30.03.2022 - VIII ZR 279/21

    Wirksamkeit der Abtretung des Anspruchs eines Wohnungsmieters an einen

  • BGH, 30.03.2022 - VIII ZR 358/20

    Abtretung des Anspruchs eines Wohnungsmieters an einen Inkassodienstleister auf

  • BGH, 24.05.2023 - VIII ZR 373/21

    Geltendmachen von Ansprüchen der Mieter aus dem Mietverhältnis im Zusammenhang

  • LG Berlin, 29.04.2021 - 67 S 144/19

    Inkassodienstleistung: Aktivlegitimation des Dienstleisters und Wirksamkeit der

  • BGH, 19.01.2022 - VIII ZR 124/21

    Wirksamkeit der Abtretung des Anspruchs eines Wohnungsmieters an einen

  • BGH, 18.05.2022 - VIII ZR 382/21

    Aktivlegitimation eines registrierten Inkassodienstleisters zur Verfolgung der

  • BGH, 27.05.2020 - VIII ZR 129/19

    Inzidentprüfung einer unanfechtbaren Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch wegen

  • BGH, 19.01.2022 - VIII ZR 220/21

    Befugnis zur Erbringung von Rechtsdienstleistungen im Bereich der

  • BGH, 27.05.2020 - VIII ZR 121/19

    Inzidentprüfung einer unanfechtbaren Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch wegen

  • BGH, 18.05.2022 - VIII ZR 343/21

    Abtretung der Ansprüche eines Mieters gegen den Vermieter an einen

  • BGH, 19.01.2022 - VIII ZR 196/21

    Wirksamkeit der Abtretung des Anspruchs eines Wohnungsmieters an einen

  • BGH, 27.05.2020 - VIII ZR 128/19

    Inzidentprüfung einer unanfechtbaren Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch wegen

  • BGH, 30.03.2022 - VIII ZR 277/21

    Abtretung des Anspruchs eines Wohnungsmieters an Inkassodienstleister auf

  • LG Berlin, 04.03.2021 - 67 S 309/20

    Beurteilung der Wirksamkeit der Berliner Mietenbegrenzungsverordnung:

  • BGH, 18.05.2022 - VIII ZR 423/21

    Abtretung von Ansprüchen eines Mieters aus der sog. Mietpreisbremse an einen

  • BGH, 18.05.2022 - VIII ZR 380/21

    Abtretung der Ansprüche eines Mieters gegen den Vermieter an einen

  • AG Berlin-Charlottenburg, 28.10.2021 - 239 C 85/21

    Rückzahlung nicht geschuldeter Miete aufgrund der sog. Mietpreisbremse bei

  • BGH, 18.05.2022 - VIII ZR 383/21

    Aktivlegitimation eines registrierten Inkassodienstleisters

  • BGH, 18.05.2022 - VIII ZR 365/21

    Aktivlegitimation eines registrierten Inkassodienstleisters bzgl. der Verfolgung

  • BGH, 18.05.2022 - VIII ZR 381/21

    Aktivlegitimation eines registrierten Inkassodienstleisters zur Verfolgung der

  • BGH, 18.05.2022 - VIII ZR 28/22

    Aktivlegitimation eines registrierten Inkassodienstleisters zur Verfolgung der

  • LG Berlin, 12.01.2023 - 64 S 230/22

    Gesonderte Nutzungsvereinbarung über Kellerraum als Umgehung der

  • LG Berlin, 08.02.2022 - 63 S 7/21

    Wohnraummiete: Rechtsschutzbedürfnis des Mieters für eine Auskunftsklage zu den

  • AG Berlin-Charlottenburg, 18.03.2022 - 233 C 113/21

    Mietpreisbremse: Rückforderung zuviel gezahlter Miete durch einen

  • AG Berlin-Köpenick, 05.05.2021 - 10 C 46/20

    Inkassounternehmen dürfen Ansprüche aus "Mietpreisbremse" verfolgen!

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